Gärtner/in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau

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Berufsschule Gärtnerin/Gärtner der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau

Fachrichtungen

Die Ausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin erfolgt in einer der sieben Fachrichtungen:

  • Baumschule mit den Schwerpunkten:
    ◦ Produktion
    ◦ Beraten und Vermarkten (Pflanzenfachberater/in)
  • Friedhofsgärtnerei
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Gemüsebau
  • Obstbau
  • Staudengärtnerei
  • Zierpflanzenbau mit den Schwerpunkten:
    ◦ Produktion
    ◦ Beraten und Vermarkten (Pflanzenfachberater/in)

Arbeitsbereiche im Garten- und Landschaftsbau

Die Garten- und Landschaftsbauer/innen gestalten den privaten und öffentlichen Außenraum. Die Ausbildung eines Gärtners dieser Fachrichtung ist sehr vielfältig. Folgende Inhalte werden in der Ausbildung thematisiert:

  • Lage und Höhenmessungen durchführen
  • Pläne lesen und auf das Gelände übertragen
  • Erdarbeiten durchführen
  • Wege- und Platzflächen pflastern
  • Mauern aus Natur- und Betonsteinen bauen
  • Beton herstellen und verarbeiten
  • Zäune, Pergolen und Treppen errichten
  • Boden als Pflanzenstandort beurteilen und ggf. verbessern
  • Gehölze, Stauden und Sommerblumen pflanzen
  • Rasenflächen anlegen
  • Teiche und Pflanzenkläranlagen anlegen
  • Fassaden und Dächer begrünen
  • Maschinen wie Rüttelplatten, Hächsler, Motorsägen, etc. fachgerecht einsetzen.

Für den Gärtner/die Gärtnerin der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau gehören der Umgang mit Baustoffen wie Beton- und Natursteinen sowie der Umgang mit der Pflanze zum Berufsbild.

Aufnahmevoraussetzungen

Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht
Berufsausbildungsvertrag

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung verkürzt werden.

Abschlüsse

  • Abschlussprüfung
  • Berufsschulabschluss *1
  • Fachoberschulreife *2
  • Fachoberschulreife mit Qualifikation *3

*1 Berufsschüler/innen können den Berufsschulabschluss erwerben, wenn sie den Bildungsgang erfolgreich durchlaufen haben. Sie erhalten dann ein Abschlusszeugnis, wenn nicht mehr als ein Fach mit mangelhaft bewertet worden ist. Der Berufsschulabschluss ist dem Sekundarabschluss I (10a) gleichwertig.

*2 Es besteht die Möglichkeit, bei einem Notendurchschnitt des Berufsabschlusses von mindestens 3,0 im berufsbezogenen und berufsübergreifenden Bereich, dem Nachweis von 80 Stunden qualifizierenden Englischunterrichts (Niveau B1) und bestandener Abschlussprüfung die Fachoberschulreife zu erlangen.

*3 Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 im berufsbezogenen und berufsübergreifenden Bereich und dem Nachweis von 80 Stunden qualifizierenden Englischunterrichts (Niveau: B1) und bestandener Abschlussprüfung die Fachoberschulreife mit Qualifikation zu erlangen.

Berufsschulzeiten

Der Unterricht wird in Zwei-Wochen-Blöcken erteilt. Das bedeutet vier Wochen betriebliche Ausbildung abwechselnd mit zwei Wochen Berufsschule. Zudem muss jeder Auszubildende an sieben überbetrieblichen Ausbildungswochen erfolgreich teilnehmen.

Unterrichtsfächer

Berufsbezogener Lernbereich

  • Wirtschafts- und Betriebslehre
  • Produktions- und Bautechnik
  • Pflanzenverwendung
  • Beratung und Vermarktung

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

Kontakt

Ansprechpartnerinnen: Frau Berk, Frau Quella
Standort Gebäude Perlengraben
Perlengraben 101
50 676 Köln
Sekretariat
t. +49 (0)221 221-91447
f. +49 (0)221 221-91852
bkh@stadt-koeln.de